NRW/Niederrhein: Wachsender Druck bei Masernimpfung

Bis zum Ende des Jahres müssen alle Kinder, die vor März 2020 in Kitas betreut wurden oder zur Schule gingen, gegen Masern geimpft sein.

© Bundesgesundheitsministerium

Für alle anderen Kinder muss nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums ein Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt werden. Sonst droht den Eltern von Schülern ein Bußgeld von bis 2.500 Euro. Bislang haben bundesweit etwa 93 Prozent der Schulanfänger einen vollen Impfschutz. In Nordrhein-Westfalen sind laut Robert Koch-Institut im vergangenen Jahr 20 Menschen an Masern erkrankt. Masern werden durch Viren ausgelöst und sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit, weil bei etwa jedem zehnten Betroffenen Komplikationen auftreten.


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