NRW/Niederrhein: Versorgungslücke bei Pflege geschlossen

Wer nach einer Krankenhausbehandlung auf Hilfe bei der Pflege angewiesen ist, kann bei uns in Nordrhein-Westfalen ab sofort die so genannte Übergangspflege in Anspruch nehmen.

© BAG / Thomas Momsen

Grundlage ist eine Vereinbarung der Krankenkassen in NRW mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen. Damit sei es für die NRW-Krankenhäuser möglich, für die Übergangspflege eine angemessene Vergütung zu bekommen. Diese Lösung schaffe für Patienten wie für Kliniken zusätzliche Sicherheit. Den Weg dafür freigemacht hatte letztes Jahr schon der Bundestag.