NRW/Niederrhein: Steuerliche Entlastung für freiwillige Impfhelfer

Die freiwilligen Helfer in unseren Impfzentren werden für ihr Engagement steuerlich entlastet. Sie könnten die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen nutzen, heißt es aus dem NRW-Finanzministerium.

© Kreisverwaltung Kleve

Hintergrund ist eine für letztes und dieses Jahr beschlossene steuerliche Sonderregelung. Für Helfer, die direkt im Impfzentrum arbeiten, ist demnach der Freibetrag für Übungsleiter in Höhe von 3. 000 Euro pro Jahr anwendbar. Alle, die nebenberuflich in der Verwaltung des Impfbereichs, in der Leitung eines Impfzentrums oder in der Infrastruktur tätig sind, gilt die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr. Diese Pauschalen sind persönliche steuerliche Freibeträge. Auf Honorar für die freiwillige Tätigkeit bis zu dieser Höhe müssen dann keine Steuern gezahlt werden.