NRW/Niederrhein: Sport draußen in Kleingruppen bleibt untersagt
Veröffentlicht: Donnerstag, 26.11.2020 14:38
Training in Kleingruppen im Freien bleibt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW wegen der Corona-Pandemie derzeit untersagt.

Ein Fitnesstrainer hatte beim OVG gegen die NRW-Corona-Schutzverordnung per Eilverfahren geklagt. Er wollte seine Kunden kontaktlos in Kleingruppen mit bis zu zwölf Teilnehmern weiter betreuen. Zwar sei der Trainer durch das Verbot des Freizeit- und Amateursports in seiner Berufsfreiheit tiefgreifend beeinträchtigt, so die Richter. Dies sei aber auch wegen der angekündigten Wirtschaftshilfen des Bundes vorübergehend hinnehmbar und verhältnismäßig. Das Land wolle aber nachvollziehbar damit eine unkontrollierte Infektionsausbreitung mit dem Coronavirus verhindern.