NRW/Niederrhein: Schadensersatzklage abgewiesen

Das Landgericht in Düsseldorf hat heute Schadenersatzklage des Online-Händler Docmorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein abgewiesen. Dabei ging es um 14 Millionen Euro.

Die Kammer hatte mit einstweiligen Verfügungen von 2012 an durchgesetzt, dass Docmorris verschreibungspflichtige Medikamente nicht billiger verkaufen durfte als sie an der Ladentheke kosteten. Das sah der Europäische Gerichtshof 2016 dann anders und Docmorris setze sein Geschäftsmodell fort. Im Rückblick hielt das Unternehmen die Interventionen der Apothekerkammer für unangemessen und forderte deshalb Schadenersatz. Nach Ansicht der Düsseldorfer Richter waren die einstweiligen Verfügungen aber rechtmäßig.