NRW/Niederrhein: Neue Umsatzsteuerregelung für Schulen und Schülerfirmen

Schulen und Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve können von neuen bundesweiten Regelungen zur Umsatzsteuer profitieren. Darauf weist das Finanzamt in Kleve hin. 

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Viele schulische Leistungen, Schülerfirmen und Projekte bei Schulfesten – etwa der Verkauf von Kuchen, Getränken oder Snacks – sind demnach künftig umsatzsteuerfrei. Auch die zeitweise Abordnung von Lehrkräften an andere Schulen oder Bildungseinrichtungen bleibe von der Steuer befreit, wodurch die Zusammenarbeit zwischen Schulen unbürokratisch fortgesetzt werden könne, so das Finanzamt. Die neuen Regelungen würden den Bildungseinrichtungen mehr Sicherheit geben und die Planung von Projekten erleichtern, sagte NRW-Finanzminister Optendrenk.