NRW/Niederrhein: Maskenpflicht in Wahllokalen
Veröffentlicht: Montag, 30.08.2021 14:12
Bei der kommenden Bundestagswahl wird in unseren Wahllokalen Maskenpflicht gelten.

Die NRW-Coronaschutz-Verordnung sieht das Tragen einer medizinischen Maske in den Zugängen und Räumen vor. Auch die Wahlvorstände müssen - wenn sie nicht beispielsweise hinter einer Plexiglasscheibe sitzen - Maske tragen. Laut Schutzverordnung soll Maskenverweigerern aber vor Ort ermöglicht werden, ihre Stimme abzugeben, ohne dass andere Menschen gefährdet werden. Genauer wird die Verordnung nicht. Vorstellbar wäre, dass ein Wahllokal bis auf die Vorstände geräumt wird. Ist die Stimmabgabe unter solchen Umständen absolut nicht möglich, kann ein Maskenverweigerer demnach aus dem Wahllokal geworfen werden.