NRW/Niederrhein: Kirchengesetz gegen sexualisierte Gewalt geplant

Die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland will voraussichtlich heute (16.01.) ein Kirchengesetz beschließen, um verbindliche Regeln zum Schutz vor sexualisierter Gewalt aufzustellen, sondern auch für die Kirchenämter und -werke der zweitgrößten deutschen Landeskirche.

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Das Gesetz soll nächstes Jahr in Kraft treten. Demnach sollen alle hauptamtlichen Mitarbeiter regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für Ehrenamtliche gelten dieselben Regelungen, wenn sie besonderen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Verstöße gegen die sexuelle Enthaltsamkeit müssten gemeldet werden. Außerdem soll es ein Einstellungsverbot geben, wenn Bewerber rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind.