NRW/Niederrhein: Kiesabbau auch in Wasserschutzgebieten möglich

In Nordrhein-Westfalen ist künftig der Abbau von Kies und Sand in Wasserschutzgebieten auch grundsätzlich möglich.

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Das sieht das neue Wassergesetz vor, das der Landtag jetzt beschlossen hat. Damit aber nicht überall in den Schutzgebieten gegraben werden kann, will die Landesregierung schützende Ausnahmen bis zum Herbst in einer eigenen Verordnung festlegen. Trotzdem steht diese Regelung in der Kritik. Schon im Vorfeld hatt sich der Kreis Kleve dagegen ausgesprochen. Es sei derzeit nicht ersichtlich, ob der Schutz des Trinkwassers bei einer Aufhebung des Verbots in einigen Gebieten überhaupt gewährleistet werden könne.