NRW/Niederrhein: Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen

Die flächendeckende Wärmeplanung bei uns kommt voran. Der NRW-Landtag hat ein Gesetz zur Einführung der kommunalen Wärmeplanung beschlossen.

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Damit werden die Vorgaben eines Gesetzes des Bundes landesrechtlich umgesetzt. Unsere Städte und Gemeinden müssen künftig eigene Wärmepläne erstellen, um Investitions- und Planungssicherheit für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu schaffen. Die Wärmepläne sollen Gebäudeeigentümern, Unternehmen, den Kommunen und ihren Stadtwerken frühzeitig Orientierung geben. Dabei geht es um ihre Investitionsentscheidungen, wenn es etwa um den Ausbau eines Wärmenetzes oder die Anschaffung einer Wärmepumpe geht. NRW soll nach dem Plan der schwarz-grünen Koalition bis 2045 das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung erreichen.