NRW/Niederrhein: Einkommensgrenzen zur Wohnraumförderung steigen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Einkommensgrenzen für die öffentliche Wohnraumförderung angehoben.

© SYMBOLBILD | elxeneize - stock.adobe.com

Eine neue Richtlinie legt demnach fest, dass das anrechenbare Jahreseinkommen für einen Ein-Personenhaushalt nicht über 23.540 Euro liegen darf, um in einer Sozialwohnung wohnen zu können - 3.120 Euro höher als zuletzt.. Für Zwei-Personenhaushalte liegt die neue Grenze bei 28.350 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Summe um 6.530 Euro und für jedes Kind um weitere 860 Euro. Die neuen Grenzen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.