NRW/Niederrhein: Alle Läden müssen an Ostern geschlossen bleiben

Sämtliche Läden müssen an Karfreitag, Ostersonntag und -montag in Nordrhein-Westfalen geschlossen bleiben.

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Das gelte auch für Geschäfte, die sonst nach der Corona-Schutzverordnung an Sonn- und Feiertagen öffnen dürften. Das sagte ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums. Lediglich für Apotheken gebe es an diesen Tagen keine Beschränkungen. In der Corona-Krise dürfen in NRW Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Geschäfte des Großhandels über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen.