NRW/Kleve: Grundsteuerhebesätze rechtlich unproblematisch?
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.09.2024 08:25
Das NRW-Finanzministerium sieht keine verfassungsrechtlichen Probleme, wenn die Kommunen unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Wohnen und andere Zwecke festlegen.

Dies habe ein Gutachten renommierter Staatsrechtsprofessoren ergeben, so das Finanzministerium als Auftraggeber. Der Landtag hatte den Kommunen im Juli mit einem neuen Gesetz die Möglichkeit gegeben, künftig statt eines einheitlichen Hebesatzes unterschiedliche Sätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien festzulegen. Damit soll eine übermäßige Belastung der Eigentümer von Wohnimmobilien durch die Reform der Grundsteuer vermieden werden. Kommunen wie Kleve bezweifeln dies, weil mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz Widersprüche und Klagen mit möglicherweise langwierigen Verfahren die Folge wären, so die Stadtverwaltung.