NRW: Schwimmabzeichen ohne Kopfsprung und Tieftauchen?
Veröffentlicht: Dienstag, 04.03.2025 14:46
Der NRW-Schwimmverband fordert eine Reform der Mindestanforderungen für das Bronze-Schwimmabzeichen, das Anfängern sicheres Schwimmen bescheinigt.

Dabei geht es vor allem um den Kopfsprung vom Block und das Tauchen in zwei Metern Tiefe. Angesichts des landesweiten Bädersterbens hätten viele Kommunen gar keine Becken mit zwei Metern Tiefe mehr. Kopfsprung und Tieftauchen seien vor diesem Hintergrund nur noch bedingt prüfbar. Als Alternative spricht sich der Verband für einen beliebigen Sprung vom Beckenrand und die Anforderung, nach Wahl mindestens vier Meter Strecke oder zwei Meter tief zu tauchen, aus. Beim verlangten 15-minütigen Schwimmen mit mindestens 200 Metern Strecke soll der bisher verlangte Wechsel der Schwimmart demnach wegfallen.