NRW: Rückforderung Corona-Soforthilfen war rechtswidrig
Veröffentlicht: Montag, 20.03.2023 11:49
Die erfolgten (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben.

Damit hat das Land NRW seine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verloren. Das Land habe sich bei der Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, so das OVG. Demnach dienten die Mittel ausschließlich dazu, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Nur, wenn dies nicht oder nur teilweise der Fall war, darf das Land neue Schlussbescheide erlassen und überzahlte Mittel zurückfordern. Das Urteil in drei Musterverfahren zur Corona-Hilfe für Kleinunternehmer dürfte auch für andere Bundesländer von Bedeutung sein, heißt es.