Niederrhein: Wortmarke "Black Friday" ist geschützt

Noch ist die Wortmarke "Black Friday" urheberrechtlich geschützt.

Einzelhändler, die damit in dieser Woche mit Rabattaktionen locken müssen entweder eine Nutzungslizenz erwerben oder mit Abmahnungen rechnen. Darauf macht die IHK-Mittlerer Niederrhein aufmerksam. Demnach liegen die Patentrechte bei einer Hongkonger Holding. Das Deutsche Patentamt hat allerdings bereits im Frühjahr 2018 beschlossen die Wortmarke zu löschen, weil es an Unterscheidungskraft mangelt. Dagegen hat die Markenrechtsinhaberin aber Beschwerde eingelegt. Abmahnungen sind daher weiter möglich, so die IHK.