Niederrhein: Taxi zum Impfzentrum für besonders immobile Menschen

Für Menschen über 80, die besonders immobil sind, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Taxi-Fahrten zum Impfzentrum.

Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Hier sind allerdings einige Dinge zu beachten. Die Kostenübernahme kommt für Menschen in Betracht, die den Pflegegrad 4 und 5 oder eine Schwerbehinderung haben. Außerdem gilt diese Regelung für Betroffene mit Pflegegrad 3, wenn sie zusätzlich mobilitätseingeschränkt sind. Da es sich um eine Krankenfahrt hat, benötigt man ein sogenanntes Verordnungsformular des Hausarztes. Darüber hinaus müssen Berechtigte in der Regel mindestens fünf bis höchstens zehn Euro aus eigener Tasche zuzahlen. Einige Kommunen in NRW, wie zum Beispiel auch Kleve, stellen ihren älteren impfberechtigten Bürgern auch Taxischeine zum Impfzentrum aus.