Niederrhein: Rosenmontag und Altweiber keine gesetzlichen Feiertage

Rosenmontag und Altweiber sind selbst im Rheinland keine gesetzlichen Feiertage. Darauf macht der Unternehmerverband mit Sitz in Duisburg aufmerksam.

Karneval Köln
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Damit gibt es keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung – es muss Urlaub genommen werden, sagte Hauptgeschäftsführer Wolfgang Schmitz. Für viele Betriebe in den Karnevalshochburgen hätte sich allerdings aus so genannter betrieblicher Übung ergeben, dass der Tag frei sei. Wenn der Arbeitgeber über mindestens drei Jahre vorbehaltlos und ohne Einschränkung am Rosenmontag einen freien Tag unter Fortzahlung der Vergütung gewährt hätte, habe man an diesem Tag auch künftig einen Anspruch auf Freistellung, so Schmitz. Eine grundlose Krankmeldung kann dagegen sogar eine Kündigung nach sich ziehen.