Niederrhein: Plädoyers im Greta-Prozess haben begonnen

Im Prozess um den Tod der kleinen Greta in einer KITA in Viersen haben die Plädoyers begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat am Landgericht Mönchengladbach die Höchststrafe gefordert.

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Die Erzieherin aus Geldern soll lebenslänglich in Haft, gleichzeitig soll das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre damit ausgeschlossen. Heimtückisch habe die 25jährige Erzieherin die kleine Greta umgebracht, sagte der zuständige Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Das Kind habe arg- und wehrlos geschlafen. Auch zeigte sich der Staatsanwalt überzeugt, dass die Angeklagte schon vor der Tat in Viersen an früheren Arbeitsstätten ebenfalls Kinder schwer misshandelt hatte. Gottseidank sei nicht schon früher ein Kind ums Leben gekommen. Das mögliche Motiv: Sie wollte als Heldin und besonders gute Erzieherin dastehen. Die Verteidiger hatten behauptet, Greta sei eines natürlichen Todes gestorben. Wann das Urteil verkündet wird, soll heute am frühen Abend bekannt gegeben werden.