Niederrhein: NGG rät zum Lohn-Check beim Urlaubsgeld
Veröffentlicht: Freitag, 23.06.2023 06:38
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in unserer Region rät zum Lohn-Check beim Urlaubsgeld. Es gebe zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld.

In vielen Branchen, wie etwa in der Ernährungsindustrie, den Bäckereien und der Gastronomie, sei die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt. Dann muss das Urlaubsgeld auch zur Jahresmitte auf dem Lohnkonto sein. Ganz besonders sollten Mini-Jobber auf die Zahlung des Urlaubsgeldes achten. Sie werden bei der Sonderzahlung oft vergessen, beklagt die Gewerkschaft.