Niederrhein: Lebenslange Haft für Erzieherin

Nach dem Mord an der kleinen Greta aus Viersen muss eine Erzieherin aus Geldern nun lebenslang ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Mönchengladbach am Nachmittag entschieden.

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Die Richter stellten außerdem die „besondere Schwere der Schuld“ fest. Eine vorzeitige Haftentlassung ist dadurch ausgeschlossen. Mit Entsetzen nahm die Angeklagte das Urteil entgegen. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Lebenslänglich und besondere Schwere der Schuld – das bedeutet, dass die Erzieherin frühestens nach rund 20 Jahren einen Antrag auf Haftentlassung stellen darf. Heimtückisch hatte sie die arg- und wehrlose Greta getötet, das Kind hielt gerade in der KITA in Viersen seinen Mittagsschlaf. Das Motiv blieb bis zuletzt unklar, die Angeklagte selbst hatte die Tat bestritten und erklärt, sie liebe Kinder, Erzieherin sei ihr Traumberuf gewesen.