Niederrhein: DGB zu extremer Hitze
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.07.2019 15:58
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur zu gewährleisten. Einen rechtlichen Anspruch auf hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es aber nicht. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Niederrhein hin und beruft sich auf die Arbeitsstättenverordnung. Erst wenn die Raumtemperatur die Marke von 30 Grad überschreitet, muss der Arbeitgeber tätig werden und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören zum Beispiel die Ausstattung der Räume mit Klimaanlagen und Ventilatoren oder eine Verlegung der Arbeitszeit in die Morgen- oder Abendstunden. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Rücksicht auf ältere Mitarbeiter sowie auf Beschäftigte mit Vorerkrankungen und Schwangere nehmen.

Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Niederrhein hin und beruft sich auf die Arbeitsstättenverordnung. Erst wenn die Raumtemperatur die Marke von 30 Grad überschreitet, muss der Arbeitgeber tätig werden und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören zum Beispiel die Ausstattung der Räume mit Klimaanlagen und Ventilatoren oder eine Verlegung der Arbeitszeit in die Morgen- oder Abendstunden. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Rücksicht auf ältere Mitarbeiter sowie auf Beschäftigte mit Vorerkrankungen und Schwangere nehmen.