Neue Regeln beim Grenzverkehr NL-NRW

Wegen der vielen Corona-Infektionen gelten die Niederlande seit Ostersonntag als Hochinzidenzgebiet. Deshalb gelten ab heute (6.4.) für Menschen, die aus dem Nachbarland zu uns reisen, aber auch umgekehrt neue Regeln. Und ganz viele Ausnahmen gelten für uns hier im so genannten "kleinen Grenzverkehr". Grundsätzlich gilt: Wer über die Grenze zu uns nach Nordrhein-Westfalen kommt, muss jetzt einen Testnachweis vorzeigen können, der höchstens 48 Stunden alt sein darf. Zusätzlich besteht eine Anmeldepflicht.

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© Antenne Niederrhein

Wer über die Grenze nach Nordrhein-Westfalen kommt, muss einen Testnachweis vorzeigen können, der höchstens 48 Stunden alt sein darf. Die Einhaltung der Testpflicht soll durch Bundes- und Landespolizei überprüft werden. Eine Sprecherin der Bundespolizei bestätigte, es seien stichprobenartige Kontrollen an der Grenze geplant.

 

NRW hat im Rheinland und im Münsterland eine 400 Kilometer lange Grenze mit dem Nachbarland. Für die Pendler, die auf dem Weg zu Ausbildung, Studium, Arbeit oder Wohnung regelmäßig die Grenze überqueren, gibt es Ausnahmeregeln. Für Pendler ist ein negativer Test 72 Stunden gültig. Sie sollen den Test nach der Einreise unverzüglich, sogar zum Beispiel nach der Ankunft am Arbeitsplatz, nachholen können.

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