Kreis Kleve/Goch: Selbsternannter "Prophet" muss Deutschland verlassen
Veröffentlicht: Dienstag, 10.10.2023 06:21
Der wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilte selbst ernannte "Prophet" einer niederländischen Glaubensgemeinschaft muss Deutschland verlassen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Der Kreis Kleve hatte die Ausweisung aus Deutschland angeordnet, weil bei dem Sektenführer ein erhebliches Rückfallrisiko bestehe und daher von ihm eine unabweisbare Gefahr ausgehe.

Dagegen hatte der Niederländer geklagt. Der 61-Jährige wurde Ende 2021 vom Landgericht Kleve wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte die Glaubensgemeinschaft mit Sitz auf einem Klostergelände in Goch 2003 gegründet. Nach einem Hinweis, dass dort möglicherweise eine junge Frau gefangen gehalten wird, hatten hunderte Polizisten im Oktober 2020 das Kloster durchsucht.