Kreis Kleve - Wochenbilanz der Verkehrskontrollen
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.06.2025 16:42

Die Kreispolizeibehörde Kleve möchte verhindern, dass es aufgrund überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit zu Verkehrsunfällen kommt. Bei den Unfällen werden regelmäßig Personen schwer oder tödlich verletzt. Daher wurden auch in der zurückliegenden 22. Kalenderwoche (26. Mai bis 1. Juni 2025 ) erneut Kontrollen durchgeführt.
Bei diesen Kontrollen mussten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten 168 Geschwindigkeitsverstöße dokumentieren, davon drei in einem Geschwindigkeitsbereich, der zu einem Fahrverbot führen wird. 60 Verstöße gegen Vorfahrts- und Abiegevorschriften, beispielsweise Missachtung von STOP-Zeichen, wurden geahndet, 17 mal sogenannte Ablenkungsverstöße durch die verbotene Nutzung eines elektronischen Gerätes, auch bei Radfahrenden. Weitere 24 Radfahrende verstießen gegen die Straßenverkehrsordnung, beispielsweise durch die Nutzung eines falschen Radweges, ebenso wie 26 Fahrerinnen und Fahrer von Elektrokleinfahrzeugen ("E-Scooter"). In 13 Fällen wurden Verstöße durch Lkw-Fahrer festgestellt, sonstige Verstöße gegen Straßenverkehrsregeln wurden 49 registriert. 10 Verkehrsteilnehmer waren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis im Verkehr unterwegs, weitere 21 Fahrzeugführer wurden kreisweit in dieser Woche mit dem Verdacht von vorherigem Alkohol- und/oder Drogenkonsum angetroffen.
Am Freitag (30. Mai 2025) kam es zum schon wahnsinnig zu nennenden traurigen Höhepunkt der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in dieser Woche: Gegen 19:40 Uhr stellte ein Kradfahrer der Kradgruppe der Polizei einen 27-jährigen Motorradfahrer fest, der offensichtlich die Kalkarer Straße in Bedburg-Hau als Rennstrecke ansah. Er legte sich mit dem Oberkörper auf den Benzintank seiner Maschine und beschleunigte in dieser "Rennposition" das Fahrzeug sofort sehr stark. Beim Nachfahren durch den Polizeikradfahrer konnte eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 170 Km/h bei erlaubten 100 Km/h (außerhalb geschlossener Ortschaft) ermittelt werden. Nach dem Anhalten stellte sich heraus, dass sich der Fahrer noch in der Probezeit befand, was zur Folge haben wird, dass er neben einer zu zahlenden Geldbuße von 200,-Euro auch bald zeitweise zu Fuß unterwegs sein wird. Das er abgesehen vom Schutzhelm keine ausreichende Schutzkleidung trug, sei am Rande erwähnt. Auch wenn diese nicht vorgeschrieben ist, so kann die Polizei allen Motorradfahrenden nur dringend dazu raten. Und wenn das einem der gesunde Menschenverstand nicht schon sagt, so sollte man als Möchtegern-Rennfahrer mal auf richtige Rennstrecken schauen: dort schon mal einen Rennfahrer in Jeans gesehen? Aber egal, ob mit oder ohne Schutzkleidung: der öffentliche Verkehrsraum ist keine Rennstrecke. Halten Sie sich bitte an die Verkehrsvorschriften, wir wollen, dass Sie ALLE gesund nach Hause kommen!
Im gesamten Kreisgebiet wird die Kreis Klever Polizei daher auch weiterhin Kontrollen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden durchführen. (sp)
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