Kreis Kleve: Vorsicht bei der Reiseapotheke

Die Apotheke mahnen zur Vorsicht bei der Reiseapotheke. Vor Urlaubsantritt sollte man genau prüfen, ob man bestimmte Medikamente überhaupt bedingungslos ins Ausland mitbringen darf. Das gilt besonders für manche Schlaf-, und Schmerzmittel.

Einige dieser Medikamente fallen unter das Betäubungsmittelgesetz, weil sie Morphine oder Opiate enthalten. Auch manche Hustensäfte, die Codein enthalten, können dazu gehören. Bei der Einreise in einige Länder, macht man sich strafbar, wenn man diese Arzneien ohne Genehmigung mit sich führt. Das gilt auch dann, wenn ein deutscher Arzt die Medikamente verschrieben hat. Hier benötigt man eine Bescheinigung, etwa von der Bundesopiumstelle. Die füllt man aus und lässt sie sich vom Gesundheitsamt des Kreises Kleve abstempeln. Über weitere Einzelheiten informieren die Apotheker im Kreis Kleve.