Kreis Kleve: Verwaltung erläßt Allgemeinverfügung wegen Inzidenz über 50

Nachdem der Kreis Kleve die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten hat, erläßt die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung. Damit gelten strengere Corona-Regeln:

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U.a. dürfen sich in der Öffentlichkeit - außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände - nur noch Gruppen von höchstens 5 Personen treffen. An privaten Festen aus herausragendem Anlass dürfen höchsten 10 Personen teilnehmen. Außerdem gilt eine "Sperrstunde" für die Gastronomie von 23 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf auch kein Alkohol verkauft werden. Bei Innen- und Außen-Veranstaltungen gilt eine Höchstgrenze von 100 Personen. Ausnahmen kann das Kreisgesundheitsamt beschließen. Darüber hinaus muss der Mund-Nasen-Schutz in geschlossenen Räumen bei Veranstaltungen auch am Sitz- oder Stehplatz getragen werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Die Allgemeinverfügung tritt am 24. Oktober 2020 in Kraft.


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