Kreis Kleve: Testpflicht in KH und Maskenpflicht beim Arztbesuch

Seit Anfang des Monats gelten teils neue Corona-Regelungen, die offenbar nicht jedem bekannt sind. Deshalb verweist das Kreisgesundheitsamt in einer aktuellen Mitteilung auf die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie der Corona-Schutzverordnung NRW.

© SYMBOLBILD | famveldman - stock.adobe.com

Denn u.a. in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen muss vor dem Zutritt ein negativer Coronatest vorgelegt werden. Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die gilt auch z.b. bei Arztbesuchen. Bei Fahrten mit Bus und Bahn muss mindestens eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Bei Fernfahrten gilt eine FFP2-Maske. Für bestimmte Personengruppen gelten Ausnahmen.

Hier gibt es weitere Informationen!