Kreis Kleve: Testpflicht für Klinik-Besucher teils aufgehoben

Laut der am 23. Dezember aktualisierten Corona-Schutzverordnung in NRW dürfen Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen hauseigene Regeln festlegen. Davon machen bei uns u.a. die vier Krankenhäuser Gebrauch, die zum Kath. Karl Leisner Klinikum gehören.

Demnach reicht hier bei Besuchen ein Selbsttest. Zusätzlich muss eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden. Für eine ambulante Behandlung, auch in der Tagesklinik, gilt allerdings ein negativer Bürgertest. In Emmerich und Geldern wird generell weiterhin ein offizieller Test eines Testzentrums für einen Besuch benötigt.

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