Kreis Kleve: Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

Nach zweieinhalb Monaten hat der Kreis Kleve die Stallpflicht für Geflügel mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

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Das Risiko der Einschleppung des Vogelgrippe-Virus wurde neu bewertet und als niedrig eingestuft. Freilandhaltung im Kreisgebiet ist somit wieder möglich. Ausstellungen, Märkte, Schauen und Wettbewerbe mit Geflügel dürfen auch wieder stattfinden. Geflügelhalter sind aber weiterhin zu Maßnahmen der Früherkennung der Geflügelpest verpflichtet. Bei besonderen Auffälligkeiten oder bei mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit der Tiere in einem Bestand, muss ein Tierarzt prüfen, ob es eine Infektion mit dem Geflügelpest-Virus gibt.