Kreis Kleve: Neue Richtlinien bei den "Kosten der Unterkunft"

Im Kreis Kleve gelten ab dem neuen Jahr neue Richtlinien bei den "Kosten der Unterkunft".

Schild der Kreisverwaltung Kleve
© Antenne Niederrhein

Dadurch gelten höhere Mietobergrenzen für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfebezieher. Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus Kaltmiete, Mietnebenkosten und Heizkosten zusammen. Weil die Höhe dieser Kosten örtlich verschieden ausfallen kann, müssen die Kommunen die zu zahlenden Beiträge regelmäßig den Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt anpassen. Der Kreis Kleve folgt damit einer Aufforderung des Gesetzgebers und hat zum 1. Januar 2020 neue Mietobergrenzen festgelegt. Die Erhöhungen liegen zwischen 2 und 7 Prozent, so die Kreisverwaltung.


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