Kreis Kleve: Neue Regelungen bei Schnelltests

Ab kommenden Montag (11.10.) müssen die meisten Menschen ihren Corona-Schnelltest selbst bezahlen.

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Der Kreis Kleve weist aber auf einige Ausnahmen hin. Für folgende Bevölkerungsgruppen werden die Kosten eines Schnelltests weiterhin vom Bund übernommen und bleiben für die Bürger kostenfrei: Das gilt für schwangere Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel, für Kinder bis einschließlich 11 Jahre, für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen sowie für diejenigen, die sich in wegen einer nachgewiesenen Infektion in Quarantäne befinden und den Test zur Beendigung ihrer Quarantäne benötigen.


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