Kreis Kleve: Mietobergrenzen für Bürgergeld-Bezieher angepaßt
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.03.2024 14:01
Der Kreis Kleve passt die Mietobergrenzen für Bezieher von Bürgergeld an.

Grundlage ist demnach ein Gutachten des unabhängigen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstituts "Empirica ag". Man habe darauf hin die Sätze marktgerecht an das Mietniveau des Kreises angepasst, sagt Landrat Christoph Gerwers. Liegen die Kosten der Unterkunft höher – sind also laut Gutachten unangemessen – könne es sein, dass der Kreis Kleve lediglich den in der Tabelle genannten Satz zahlt. Allerdings gibt es eine einjährige Karenzzeit sowie eine Zeit von maximal sechs Monaten mit einer Aufforderung zur Kostensenkung. In dieser Zeit erhalten Mieter die Gelegenheit, sich eine neue Wohnung zu suchen oder anderweitig Kosten zu senken. Weitere Informationen gibt es hier.