Kreis Kleve: Mehr Handelsverbote gegen Artensterben

Halter von exotischen Tieren im Kreis Kleve müssen sich unter Umständen bei der Unteren Naturschutzbehörde melden. Darauf macht die Kreisverwaltung aufmerksam. Hintergrund ist eine Aktualisierung der zu schützenden Tiere im Zusammenhang mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen.

© Tanja Ebbers

Zu den neu unter Schutz gestellten Arten zählen demnach auch beliebte Arten wie die Grüne Wasseragame und der Zebrawels, für die künftig Handelsverbote gelten. Für Halter sei eine kurzfristige Meldung bis zum 22. Februar 2023 sinnvoll, heißt es. So könnten Besitzer belegen, dass die Tiere gehalten wurden, bevor die Arten unter Schutz gestellt wurden. Weitere Informationen im Netz unter "antenneniederrhein.de".


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