Kreis Kleve: "Corona-Spaziergänge" sind Versammlungen

Die sogenannten "Corona-Spaziergänge" sind rechtlich gesehen Versammlungen und müssen daher 48 Stunden vor der Einladung bei der Polizei angemeldet werden.

Menschen demonstrieren in Nimwegen gegen Corona-Auflagen
© RN7

Darauf weist die Polizei im Kreis Kleve nochmals hin. Auch, weil einige Veranstaltungen in den letzten Wochen, u.a. in Rees, Kevelaer, Issum, Straelen und Kalkar, nicht angemeldet waren. Aus Sicht der Polizei verliefen alle weitestgehend friedlich. Versammlungen und Demos, um das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen, sind in einer Demokratie ein hohes Grundrecht für alle Menschen. Damit sie sicher und geschützt ablaufen können, muss die Polizei vorher informiert werden, so eine Sprecherin.

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