Kreis Kleve: Belehrung zu Infektionsschutzgesetz jetzt online

Der Kreis Kleve bietet die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz jetzt online an. Damit soll die Teilnahme unter Corona-Bedingungen erleichtert werden. Hintergrund: Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeiten will, benötigt zum Start eine Bescheinigung des Kreises.

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Dabei handelt es sich um den Nachweis über die Teilnahme an der Belehrung zum Infektionsschutzgesetz. Bislang musste man dafür im Gesundheitsamt präsent sein. Jetzt können Interessierte von zu Hause aus mit dem PC, dem Tablet oder dem Smartphone daran teilnehmen.


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