Kleve: Vergewaltigungsurteil rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines 29-jährigen Mannes aus Afghanistan gegen ein Urteil des Landgerichts Kleve als unbegründet verworfen. 

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Der Mann war wegen Vergewaltigung und zweifacher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Hintergrund war demnach ein schwerer Übergriff in einer Unterkunft in Goch Anfang Januar dieses Jahres. Die Geschädigte war dabei von ihm unter Androhung von Gewalt zu Geschlechtsverkehr gezwungen worden und erlitt dabei Todesangst. Außerdem hatte der Angeklagte bereits vorher zwei Männer bei Streitigkeiten mit Faustschlägen verletzt. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt