Kleve: Urteil im Tecklenburg-Prozess gefallen

Im Prozess gegen den früheren Bauunternehmer und 1. Vorsitzenden des SV Straelen, Hermann Tecklenburg, ist heute das Urteil vor dem Klever Landgericht gefallen. Demnach hat er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten bekommen, bei einer Bewährungszeit von 3 Jahren. 

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Tecklenburg soll in über hundert Fällen Spieler, Trainer und Funktionäre des Vereins bezahlt haben - ohne die vorgeschriebenen Sozialabgaben und Beiträge zu bezahlen. Die Schadenssumme belaufe sich auf rund 470-tausend Euro. Strafmildernd habe sich sein Geständnis ausgewirkt, so das Gericht auf Anfrage von Antenne Niederrhein.