Kleve: Radfahren in Fußgängerzone erlaubt

Unter dem Motto "Rücksicht hat Vorfahrt" sind die Klever Fussgängerzonen, vor allem die Große und die Haagsche-Straße, ab sofort für den Radverkehr zugelassen. Das gilt einheitlich von 19 Uhr abends bis 11 Uhr am Folgetag sowie ganztägig sonntags.

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Ausgenommen sind die verkaufsoffenen Sonntage, heißt es in einem Pressetext der Stadt Kleve. Wann man wo fahren darf, steht auf Extra-Schilder jeweils eingangs der Fußgängerzonen. Trotz des erlaubten Radverkehrs bleiben diese Zonen aber den Fußgängern vorbehalten und die Radfahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren! Das sollte vor allem stadtabwärts beachtet werden, heißt es ausdrücklich. Gegebenenfalls muss der Radfahrer abgesteigen. Die Stadt Kleve verspricht sich von der Freigabe direkte und kurze Wege für Schüler und Beschäftigte sowie Kunden, die mit dem Rad zur Schule, zur Arbeit oder Einkaufen fahren. Bleibt zu hoffen, dass Rücksicht wirklich Vorfahrt hat!