Kleve: OVG kippt verkaufsoffenen Sonntag

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden: Der am kommenden Wochenende (27.9.) geplante verkaufsoffene Sonntag in Kleve ist nicht zulässig.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte einen entsprechenden Eilantrag gestellt, dem nun stattgegeben wurde. Um eine Öffnung der Geschäfte zu rechtfertigen, müsse zum Beispiel ein Stadtfest mit dem sonntäglichen Verkauf einhergehen. Die Stadt Kleve hatte unter anderem argumentiert, den Einzelhandel vor Ort stärken zu wollen. Die Begründung reichte nicht aus. Somit hat jetzt die Stadt die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert beträgt 5000 Euro.