Kleve: Freispruch in Sachen Diebstahl und gefährlicher Körperverletzung

In einem Prozess wegen schweren räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Kleve den 36-jährigen Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, einem Mitbewohner einer Leiharbeiterunterkunft in Emmerich Geld entwendet zu haben, als dieser geschlafen hatte.

Darüber hinaus soll der 36-Jährige mit einem Messer auf den Mitbewohner losgegangen sein. Während des Verfahrens habe sich aber herausgestellt, dass dem Vorfall ein Streit vorausgegangen war. Dabei soll der Mitbewohner den 36-Jährigen mit einem Stuhl attackiert haben. Ob das aus Notwehr geschah oder vor der Messerattacke erfolgte, konnte nicht mehr eindeutig geklärt werden. Daher entschied das Gericht im Zweifel für den Angeklagten.