Kleve: BGH bestätigt Urteil gegen "Falsche Polizistin"

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Klever Landgerichts gegen eine sogenannte "Falsche Polizistin" bestätigt.

© Foto von Stephan Baumann - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Demnach muss die 32-Jährige wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs für 4 Jahre ins Gefängnis. Ihr war die Beteiligung an fünf Betrugstaten u.a. in Wesel vorgeworfen worden. Im Visier hatten die Telefonbetrüger Frauen im Alter zwischen 79 und 88 Jahren. Die Angeklagte konnte dabei als sogenannte "Läuferin" 149.000 Euro sowie wertvollen Schmuck erbeuten. Sie war zunächst als bloße Gehilfin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das BGH hatte das Urteil aber aufgehoben, weil es sich bei "Läufern" um Mittäter und nicht nur um Gehilfen handelt. Darauf hin musste das Landgericht neu urteilen.