Karlsruhe/Kleve: BGH kassiert Urteil zu Raser-Unfall von Moers

Nach einem tödlichen Raser-Unfall in Moers muss ein drittes Mal gegen den hauptverantwortlichen Fahrer verhandelt werden. Katrin Düngel aus dem AN-Team - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat auch das zweite Urteil gegen den Mann wegen Widersprüchen in der Begründung teilweise auffgehoben.


© Foto von Stephan Baumann - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe


Zwei junge Männer hatten sich am Ostermontag 2019 mit ihren Autos in Moers ein illegales Rennen geliefert. Dabei war eine unbeteiligte 43-jährige Frau ums Leben gekommen. Das Landgericht Kleve hatte den Mann zunächst wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und dann, nach einem BGH-Urteil, zu vier Jahren Haft - wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge verurteilt. Dieses Urteil hat der BGH heute aufgehoben, weil der Tötungsvorsatz nicht gut genug begründet war. Die Familie des unbeteiligten Opfers will eine Verurteilung des Hauptangeklagten wegen Mordes erreichen. Der Fall wird jetzt vor dem Landgericht Duisburg neu aufgerollt.