Karlsruhe: Katjes-Werbung muss Klimaneutralität erklären
Veröffentlicht: Donnerstag, 27.06.2024 13:28
Wenn Unternehmen mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff werben, muss schon in der Werbung selbst erklärt werden, was dieser Begriff konkret bedeutet.

Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil festgehalten. Im konkreten Fall ging es um eine Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" des Emmericher Süßwarenherstellers Katjes in einem Lebensmittel-Fachblatt. Der Herstellungsprozess selbst ist dabei nicht emissionsfrei, das Unternehmen unterstützt zum Ausgleich aber über einen Umweltberater Klimaschutzprojekte. Dies sei irreführend, so die Frankfurter Wettbewerbszentrale, die geklagt hatte. Der Bundesgerichtshof gab den Klägern recht und verurteilte Katjes zur Unterlassung der Werbung. Das Unternehmen reagierte nach dem Urteil überrascht, zumal das Klever Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf anders als der BGH entschieden hätten, hieß es.