Kalkar: Aufkommensneutrale Grundsteuerbeiträge beschlossen
Veröffentlicht: Donnerstag, 19.12.2024 08:02
Mit Blick auf die Grundsteuerbeträge für das nächste Jahr hat der Rat der Stadt Kalkar die von der Finanzverwaltung veröffentlichten aufkommensneutralen und einheitlichen Hebesätze beschlossen.

Für die Grundsteuer A liegt der Hebesatz demnach bei 330 Prozent und für die Grundsteuer B bei 656 Prozent. Aufkommensneutral bedeute, dass die Stadt Kalkar nächstes Jahr ein ähnliches Grundsteueraufkommen wie vor der Anwendung der Grundsteuerreform habe, so die Stadtverwaltung. Aufkommensneutralität heiße aber nicht, dass die individuelle Grundsteuer eines Eigentümers gleich bleibt. Je nach Feststellung des Finanzamtes könne es zu Veränderungen der individuellen Grundsteuerlast kommen. Dies hänge insbesondere von der Wertentwicklung des Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz im Stadtgebiet ab.