Goch: Stadt erlaubt Radfahren in der Fußgängerzone

Ab dem 1. September 2023 wird das Radfahren in der Gocher Voßstraße für zunächst vier Monate unbegrenzt möglich sein. Eine entsprechende Beschilderung sowie Straßenbanner sollen auf die Neuregelung hinweisen, so die Stadtverwaltung.

© Stadt Goch

Bislang dürfen Radfahrer die Fußgängerzone erst abends und am Wochenende befahren. Wer die Fußgängerzone mit dem Fahrrad befährt, muss demnach zwingend Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Außerdem ist lediglich Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Wer Fußgänger gefährdet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Auch Pedelec-Fahrer dürfen die Fußgängerzone ab dem 1. September durchgehend befahren. Alle Zweiräder, die ein Versicherungskennzeichen haben (S-Pedelecs, tatsächliche E-Bikes aber auch E-Scooter) müssen in der Fußgängerzone aber auch künftig absteigen. Nächstes Jahr soll dann entschieden werden, ob die Gocher Fußgängerzone unbegrenzt von Radfahrern genutzt werden kann.