Goch: Private Feuer weiterhin verboten

In Goch sind private Osterfeuer weiterhin verboten. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Osterfeuer dürfen nur nach Anmeldung von den Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen durchgeführt werden, die in der Ortsgemeinschaft verankert sind.

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Ziel dabei muss die Traditionspflege sein. Osterfeuer müssen bis spätestens zum 6. April angemeldet werden. Nach der Anmeldung erhalten die Veranstalter eine Rückmeldung, ob das geplante Feuer auch den geltenden Vorschriften entspricht. Das Ordnungsamt werde stichprobenartige Kontrollen durchführen, so die Gocher Stadtverwaltung.