Goch: Osterfeuer müssen angezeigt werden
Veröffentlicht: Montag, 19.02.2024 05:55
Wer in Goch in diesem Jahr ein Osterfeuer entzünden möchte, muss es bis spätestens zum 20. März 2024 beim Ordnungsamt im Rathaus anzeigen. Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und können durch eine im Ort verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein ausgerichtet werden.

Private Osterfeuer sind auch in diesem Jahr in Goch nicht gestattet. Nach erfolgter Anzeige meldet sich das Ordnungsamt bei dem jeweiligen Veranstalter mit der Information, ob das vorgesehene Osterfeuer den Vorschriften entspricht und durchgeführt werden kann. Die Stadt Goch hat im Internet ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen rund um das Osterfeuer veröffentlicht. Das Anzeige-Formular steht ebenso zur Verfügung und kann direkt online ausgefüllt werden. Weitere Infos HIER!