Bistum: Unkomplizierte Hilfe für Missbrauchsopfer

Nach dem Beschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz will das Bistum Münster das Verfahren für Opfer sexualisierter Gewalt möglichst einfach gestalten.

Der Münsteraner Dom am Tag
© Bistum Münster

Betroffene, die bereits einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt und Zahlungen erhalten haben, sollen demnach in den kommenden Wochen vom Bistum angeschrieben werden. In dem Schreiben werden sie über die weitere Vorgehensweise unterrichtet, heißt es. Außerdem sollen Leistungen nicht mit Kirchensteuermittel, sondern aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls bezahlt werden. Dazu sollen Geldanlagen in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro veräußert werden. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, soll der Bischöfliche Stuhl vom Bistum ein Darlehen erhalten.