Bistum Münster: Neue kirchliche Grundordnung

Mit dem Jahreswechsel ist im Bistum Münster, zu dem auch der Kreis Kleve gehört, eine neue kirchliche Grundordnung für Beschäftigte der katholischen Kirche in Kraft getreten.

Der Münsteraner Dom am Tag
© Bistum Münster

Damit spielt die private Lebensgestaltung für den Beruf keine rechtliche Rolle mehr. So können beispielsweise Menschen, die unverheiratet oder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung zusammenleben oder die nach einer Scheidung erneut heiraten davon unbeeinflusst für die Kirche arbeiten. Die Religionszugehörigkeit ist demnach nur noch dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für die jeweilige Position erforderlich ist. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hatte die Änderungen im vergangenen November beschlossen.